Schutz bei Cyber-Crime
Cyberangriffe sind real und betreffen eine wachsende Zahl von Unternehmen. Vielfach werden von den Unternehmen und deren TOP-Entscheidern diese Risiken unterschätzt. Die Folgen können existenzbedrohend sein.
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Die Absicherung gegen Schäden durch Kriminalität im „World Wide Web“ gewinnt bei Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Immer öfter gelingt es weltweit agierenden kriminellen Hackern, den Unternehmen Schäden zuzufügen (… Stillstand der Produktion, Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Reputationsschäden, …).
Die meisten Cyber-Attacken werden oftmals nicht erkannt, weil z. B. Kontrollverfahren fehlen oder umgangen werden, bzw. vorhandene IT-Lösungen keinen ausreichenden Schutz vor Cyber-Risiken gewährleisten. Intensität und Häufigkeit steigen und Risk-Manager sind aufgerufen Cyber-Risiken kalkulierbar zu machen.
Durch individuelle Risikoanalyse, Prüfung vorhandener Sicherheitskonzepte und einem Risikodialog, erarbeitet B & S mit seinen Partnern auch für Ihr Unternehmen eine individuelle Lösung. Wir freuen uns auf den Risikodialog mit Ihnen.
Manager Rechtsschutz
Als Geschäftsführer, Prokurist, Vorstandsmitglied, oder Unternehmensleiter bewegt man sich im täglichen Leben oft mit Entscheidungen auf dünnem Eis. Spätestens wenn es bricht, ist die Existenzgrundlage in Gefahr.
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Eine rechtliche Auseinandersetzung trifft den Manager persönlich hart. Die Manager-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, wenn es um Rechtsstreitigkeiten rund um den Dienstleistungs- /Anstellungsvertrag, die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, oder um den Vorwurf von Straftaten geht.
Rechtliche Auseinandersetzungen, die das Vertragsverhältnis von Geschäftsführern oder Vorständen betreffen, sind nicht über den herkömmlichen Arbeitsrechtsschutz versichert. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz findet keine Anwendung!
Der Manager-Rechtschutz sichert die berufliche Existenz. Dank individuell wählbarer Bausteine, die gezielt Entlastung bieten (… gesetzliche Vergütung des Rechtsanwaltes, Honorarvereinbarung, Zahlung von Verfahrenskosten, vorsorgliche Beratung durch einen Fachanwalt, zur Vermeidung eines bevorstehenden Ermittlungsverfahrens, …).
Das persönliche Berufsprofil und die Verantwortungsbereiche werden kurz beschrieben, das reicht für ein Angebot, aus dem die benötigten Bausteine ausgewählt werden können.
Vermögensschutz für Unternehmen und TOP-Entscheider
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen (Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, …) gesetzlich verpflichtend. Auch die D&O Versicherung (Directors- and Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) ist eine Art Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten haben sollte. Sie entschädigt nicht nur für den Managementfehler, sondern entlastet auch den privaten Geldbeutel des TOP-Entscheiders.
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Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen wichtig, bei dem durch die betriebliche Tätigkeit ein finanzieller Schaden entstehen kann, z. B. Hausverwaltungen, Werbeunternehmen, Dienstleister generell, …. Der Versicherer prüft die Ansprüche Dritter und übernimmt bei berechtigten Forderungen den Ersatz des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer Ablehnung von Ansprüchen wird darüber hinaus auch passiver Rechtsschutz (Abwehrschutz) gewährt.
Die D&O ist eine typische Haftpflichtversicherung. Kann einem Organ des Unternehmens ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden, das zu einem Vermögensschaden beim Unternehmen führt, zahlt sie den entstandenen Schaden.
In erster Linie nimmt die D&O allerdings den Manager in Schutz. Unwissenheit oder mangelnde Eignung schützen eben nicht vor rechtlicher Inanspruchnahme. Fast täglich berichten die Medien von Managementfehlern und möglichen Ansprüchen die gegen Unternehmensrepräsentanten geltend gemacht werden. B & S berät Entscheider bei der Organisation des richtigen Versicherungsschutzes.
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Mitarbeitern oder Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden.
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Bei repräsentativen Umfragen in deutschen Unternehmen kommt regelmäßig heraus, dass jährlich jedes dritte Unternehmen von wirtschaftskriminellen Handlungen seiner MitarbeiterIn oder Vertrauenspersonen betroffen sind. Finanzielle Verluste durch Wirtschaftskriminalität bedrohen die Unternehmen, knapp zwei Drittel aller Schadensfälle liegen über 50.000 €. Keine Kontrolle ist so gut, dass sie nicht umgangen werden kann und kriminelle Energie entsteht oft dort, wo sie nie vermutet wird. Nur wenige Unternehmen sind dagegen versichert.
Die Vertrauensschadenversicherung ergänzt interne Kontrollmechanismen und schützt vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen entstehen, das sind alle Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister (z. B. Wartungs- und Reinigungspersonal, …). Schäden, die durch Hacker-Angriffe oder unmittelbar durch Wirtschaftsspionage entstehen, sind mitversichert.